Allgemeine Geschäftsbedingungen
HOTEL MARKTTERASSEN (HM)
Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
und Vereinbarungen über die zur Miete überlassenen Hotelzimmer zur
Beherbergung sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen
und Lieferungen des HM.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HM.
c) Geschäftsbedingungen des Gastes
finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart
wurde.
1. Abschluss des Vertrages
a) Zwischen dem Gast und dem HM kommt ein Vertrag nach Maßgabe
der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume,
Flächen und sonstige Leistungen bestellt und von HM zugesagt wurden.
Das Gleiche gilt, wenn das HM Reservierungen schriftlich bestätigt und
eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
b) Wird für die Reservierung vom HM eine
Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht
innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage
gegenstandslos.
c) Ist der Besteller Vollkaufmann und
handelt für von ihm angemeldete Gäste, so hat
er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten
ein zu stehen.
d) Weicht die Reservierungsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich
widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der
Leistungen.
e) Bei Anmeldung von mehreren Personen,
von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen
etc. sind HM bis 3 Tage vor der Ankunft bzw. Veranstaltung
die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische
Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
f) Die Überlassung von Räumen,
Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich.
Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit
Zustimmung des HM zulässig.
g) Die Verjährungsfrist für
alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate.
Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des HM auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
2. An- und Abreise
a) Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug
(Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die
Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00
Uhr hat der Gast dies dem Empfang mitzuteilen. Sofern HM dem
zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis
und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
c) Die Anreise bei reservierten Zimmern
muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht
dies nicht, kann HM über die Zimmer anderweitig
verfügen.
Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines vom HM akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
Die Anreise ist in jedem Fall innerhalb der Rezeptionszeiten vorgesehen (abends bis 20:00). Für Anreisen nach 20:00 erhebt HM einen Nachtzuschlag von 5,-€ je angefangener halben Stunde.
3. Leistungen
a) Der vertragliche Leistungsumfang des HM ergibt sich aus
den Prospekten oder sonstigen beschriebenen Angaben und den getroffenen Vereinbarungen.
b) Der Gast ist verpflichtet, die geltenden
bzw. mit dem HM vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung
sowie weitere in Anspruch genommene Leistungen des HM zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und
Auslagen des HM an Dritte.
c) Die vereinbarten Preise schließen
die jeweilig geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom HM allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das HM
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10 %, anheben.
d) Die Preise können vom HM ferner
geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen
zu der Anzahl der gebuchten Zimmer sowie weiterer Leistungen
des HM oder zu der Aufenthaltsdauer des Gastes wünscht
und das HM dem zustimmt.
e) Rechnungen des HM ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das HM ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das HM berechtigt,
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz
bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, dem HM des eines höheren, Schadens
vorbehalten.
f) Das HM ist berechtigt, bei Vertragsabschluss
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
g) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des HM aufrechnen oder mindern.
4. Stornierungen
a) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem HM geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des HM. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen
des Leistungsverzuges des HM oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung.
b) Sofern zwischen dem HM und dem Gast ein
Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des HM auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem HM ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des HM oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt
c) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen
Zimmern hat das HM die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d) Dem HM steht es frei, den ihm entstehenden
und von Gästen zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
Der Gast ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder
ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der
Nachweis frei, dass dem HM kein Schaden entstanden oder
der dem HM entstandene Schaden niedriger als die geforderte
Pauschale ist.
5. Rücktritt des Hotel Marktterrassen
a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb
einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das HM in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Gast auf Rückfrage des HM auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b) Ferner ist das HM berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom HM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,
- das HM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HM in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des HM zuzurechnen ist,
- ein Verstoß gegen im oben beschriebenen Geltungsbereich Absatz b. vorliegt.
Das HM hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des HM entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadenersatz.
6. Haftung
a) Der Gast oder Veranstalter haftet dem HM für die
von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
b) Das HM haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner
im Falle des § 5 Buchstabe b, nicht
c) Das HM haftet für die Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung gilt auch
für den nicht leistungstypischen Bereich, jedoch
nur beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des HM zurückzuführen
sind. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des HM auftreten, wird das HM bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
d) Für eingebrachte Sachen haftet
das HM dem Gast nach den Bestimmungen des BGB, bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, maximal EUR 2.000,00
sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR
300,00. Geld und Wertgegenstände können bis
zu einem Höchstwert von EUR (Versicherungssumme)
im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das HM empfiehlt, von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung unverzüglich dem HM Anzeige
nach (§703 BGB) macht.
7. Sonstiges
a) Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen
erfolgen unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art hieraus, kann der
Gast nicht herleiten.
b) Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
c) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden
auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist
beträgt 6 Monate.
8. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sind schriftlich zu vereinbaren. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Gast sind unwirksam.
b) Mündliche Abreden werden erst wirksam,
wenn sie von HM schriftlich bestätigt worden sind.
c) Die Berichtigung von Irrtümern
sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
d) Ausschließlicher Gerichtsstand –auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des HM.
e) Es gilt deutsches Recht.
f) Sollten einzelne Bestimmungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden oder sollte sich
eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelbedürftigen
Lücke soll eine rechtswirksame Regelung gelten,
die die Vertragsparteien unter angemessener Berücksichtigung
ihrer rechtlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des
Vertrages im Hinblick auf eine solche Regelungslücke
getroffen hätten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

Hotel Marktterrassen, Frankfurter Straße 98,
53773 Hennef
Fon: +49 (02242) 9 13 37-0,
Fax: +49 (02242) 9 13 37 -29,
E-Mail: hotel(ät)hotel-marktterrassen.de,
Internet: www.hotel-marktterrassen.de