Hotel Marktterrassen in Hennef - Das Haus mit der behaglichen Atmosphäre, im Herzen von Hennef

Allgemeine Geschäftsbedingungen
HOTEL MARKTTERASSEN (HM)

Geltungsbereich

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Vereinbarungen über die zur Miete überlassenen Hotelzimmer zur Beherbergung sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des HM.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HM.
c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

1. Abschluss des Vertrages

a) Zwischen dem Gast und dem HM kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen und sonstige Leistungen bestellt und von HM zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das HM Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
b) Wird für die Reservierung vom HM eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
c) Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten ein zu stehen.
d) Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
e) Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen etc. sind HM bis 3 Tage vor der Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
f) Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung des HM zulässig.
g) Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate.

Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des HM auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

2. An- und Abreise

a) Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr hat der Gast dies dem Empfang mitzuteilen. Sofern HM dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
c) Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann HM über die Zimmer anderweitig verfügen.

Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines vom HM akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

Die Anreise ist in jedem Fall innerhalb der Rezeptionszeiten vorgesehen (abends bis 20:00). Für Anreisen nach 20:00 erhebt HM einen Nachtzuschlag von 5,-€ je angefangener halben Stunde.

3. Leistungen

a) Der vertragliche Leistungsumfang des HM ergibt sich aus den Prospekten oder sonstigen beschriebenen Angaben und den getroffenen Vereinbarungen.
b) Der Gast ist verpflichtet, die geltenden bzw. mit dem HM vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung sowie weitere in Anspruch genommene Leistungen des HM zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des HM an Dritte.
c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom HM allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das HM den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
d) Die Preise können vom HM ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen zu der Anzahl der gebuchten Zimmer sowie weiterer Leistungen des HM oder zu der Aufenthaltsdauer des Gastes wünscht und das HM dem zustimmt.
e) Rechnungen des HM ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das HM ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das HM berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem HM des eines höheren, Schadens vorbehalten.
f) Das HM ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
g) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des HM aufrechnen oder mindern.

4. Stornierungen

a) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem HM geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des HM. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des HM oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
b) Sofern zwischen dem HM und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des HM auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem HM ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des HM oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt
c) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das HM die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d) Dem HM steht es frei, den ihm entstehenden und von Gästen zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem HM kein Schaden entstanden oder der dem HM entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt des Hotel Marktterrassen

a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das HM in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des HM auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b) Ferner ist das HM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

Das HM hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des HM entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

6. Haftung

a) Der Gast oder Veranstalter haftet dem HM für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
b) Das HM haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner im Falle des § 5 Buchstabe b, nicht
c) Das HM haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung gilt auch für den nicht leistungstypischen Bereich, jedoch nur beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des HM zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des HM auftreten, wird das HM bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
d) Für eingebrachte Sachen haftet das HM dem Gast nach den Bestimmungen des BGB, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, maximal EUR 2.000,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 300,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR (Versicherungssumme) im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das HM empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem HM Anzeige nach (§703 BGB) macht.

7. Sonstiges

a) Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
b) Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
c) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sind schriftlich zu vereinbaren. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
b) Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von HM schriftlich bestätigt worden sind.
c) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
d) Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des HM.
e) Es gilt deutsches Recht.
f) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelbedürftigen Lücke soll eine rechtswirksame Regelung gelten, die die Vertragsparteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des Vertrages im Hinblick auf eine solche Regelungslücke getroffen hätten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Hotel Marktterrassen, Frankfurter Straße 98, 53773 Hennef
Fon: +49 (02242) 9 13 37-0, Fax: +49 (02242) 9 13 37 -29,
E-Mail: hotel(ät)hotel-marktterrassen.de, Internet: www.hotel-marktterrassen.de